Fahrscheinhefte

Fahrscheinhefte

Fahrscheinhefte aus einer Reihe von Fahrscheinen (Kupons) für einzelne Teilstrecken bestehende Fahrkarten. Diese werden entweder nur für im vorhinein von der Verwaltung festgesetzte Reisewege ausgegeben (feste Rundreisekarten s. Buchfahrkarten) oder nach Wahl des Reisenden zusammengestellt (zusammenstellbare F). Mit Rücksicht auf die große Bequemlichkeit, die den Reisenden bei den zusammenstellbaren F. durch die Möglichkeit einer beliebigen Zusammenstellung der Reise geboten ist, haben die zusammenstellbaren F. außerordentliche Verbreitung gefunden, wogegen sich die Ausgabe fester F. auf einzelne besonders bevorzugte Reisewege beschränkt (in Österreich werden feste F. ausgegeben z.B. für Reisen im Salzkammergute, von Tirol nach Italien u.s.w., in Deutschland für den Verkehr mit den Seebädern).

Zu den zusammenstellbaren F. gehören – abgesehen von den F., die von größeren Fahrkartenunternehmern auf Grund von Verträgen mit den Eisenbahnunternehmungen ausgestellt werden – insbesondere die F. des VDEV.

Die Ausgabe der zusammenstellbaren F. des VDEV. ist durch besonderes Übereinkommen geregelt. An dem Vereinsreiseverkehr können Eisenbahn-, Schiffahrts- und Fuhrwerksunternehmungen teilnehmen. Berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme sind sämtliche Vereinsverwaltungen sowie die nach § 6 der Vereinssatzungen an den Verein angeschlossenen Eisenbahnen. Ferner kann vereinsfremden Unternehmungen die Teilnahme gestattet werden. 1912 gehörten dem Vereinsreiseverkehr 20 vereinsfremde Eisenbahnen als selbständige Verwaltungen an, darunter die belgischen, bulgarischen, dänischen und französischen Staatsbahnen, die großen französischen Privatbahnen, die italienischen Staatsbahnen, die schweizerischen Bundesbahnen und die englische Nordostbahn. F. werden derzeit sowohl für Rundreisen als auch für Hin- und Rückfahrten und auch für Reisen ausgegeben, die nicht zum Ausgangsort zurückführen. Die Gesamtlänge der in die Reise einbezogenen Strecken muß mindest 600 km betragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Fahrscheinstrecken bis zu 3000 km 60 Tage, darüber hinaus 90 und 120 Tage. Nach den dermalen geltenden Bestimmungen sind die Verwaltungen zur Gewährung von Fahrpreisermäßigungen auf zusammenstellbare F. nicht verpflichtet.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Fahrscheinhefte — oder Rundreisehefte, zusammenstellbare (kombinierbare), Eisenbahnfahrscheine in Heftform für eine zusammenhängende Rundreise oder Hin und Rückfahrt von mindestens 600 km, deren Strecken der Reisende selbst auswählt; Gültigkeit bis 2000 km 45, von …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Fahrkarte — (ticket; billet; biglietto); Fahrausweis, Bescheinigung über die Bezahlung des Personenfahrgelds, die zur Fahrt nach Maßgabe ihres Wortlautes sowie der einschlägigen Tarif und Reglementsbestimmungen berechtigt. Inhalt: I. Das durch die F.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Personentarife — (passenger tariffs; tarifs des voyageurs; tariffe viaggiatori). Inhalt: I. Begriff und Arten der P. – II. Grundlagen für die Preisbildung der P. – III. Die P. der wichtigeren Länder. a) Deutschland; b) Österreich; c) Ungarn; d) Andere europäische …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Eisenbahnfahrkarten — (Eisenbahnbillette, Eisenbahnfahrscheine) sind Bescheinigungen über die erfolgte Zahlung des tarifmäßigen Fahrgeldes für bestimmte Eisenbahnstrecken, zugleich Ausweis über die Berechtigung zur Fahrt, die am Tage der Abstempelung oder am… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (VDEV.) — Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (VDEV.). Inhalt: I. Gründung, Entwicklung und Verfassung. – II. Wirksamkeit und Einrichtungen des V. I. Gründung, Entwicklung und Verfassung des V. Am 10. November 1846 gründeten die zehn größten preußischen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Eisenbahnfahrtunterbrechungen — werden in Deutschland und Österreich Ungarn bei einfachen Fahrkarten in der Weise gestattet, daß der Reisende auf einer Zwischenstation aussteigen darf, um mit einem am nämlichen oder am nächstfolgenden Tage nach der Bestimmungsstation abgehenden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahntarife — Eisenbahntarife, Zusammenstellungen der Bedingungen und Preise für die Beförderung auf den Eisenbahnen und die besondern damit verbundenen Nebenleistungen. Die Eigenschaft der Eisenbahnen als bevorrechteter Straßen, die dem öffentlichen Verkehr… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fahrschein — und Fahrscheinhefte, s. Eisenbahnfahrkarten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahntarife — Eisenbahntarife, die Zusammenstellungen der Bedingungen und Preise für die Beförderung von Personen, Gepäck, lebenden Tieren und Gütern auf Eisenbahnen. Es gibt daher Personen und Gepäcktarife, Gütertarife, Tiertarife u.s.w. Wegen der (die… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Eisenbahnverbände — Eisenbahnverbände. Sobald aus den zuerst einzeln hier und da entstandenen Eisenbahnen ein Eisenbahnnetz zusammenwuchs, ergab sich überall die Notwendigkeit, daß die Eisenbahnen in Verbindung traten, um durch einheitliche technische und… …   Lexikon der gesamten Technik

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