Grundzüge für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Lokalbahnen

Grundzüge für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Lokalbahnen

Grundzüge für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Lokalbahnen (abgekürzte Bezeichnung Grz.), die Zusammenfassung der von dem Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (s.d.) aufgestellten Bestimmungen, die im Sinne des § 1 der Vereinssatzungen dazu beitragen sollen, den Verkehr der Lokalbahnen des Vereins sowie den gegenseitigen Verkehr auf den Haupt,- Neben- und Lokalbahnen hinsichtlich der technischen Einrichtungen zu erleichtern und die Betriebssicherheit zu erhöhen (s. auch technische Einheit im Eisenbahnwesen). Unter Lokalbahnen im Sinne der Vorschriften werden vollspurige und schmalspurige Bahnen untergeordneter Bedeutung verstanden, die dem öffentlichen Verkehr, jedoch vorwiegend dem Nahverkehre dienen, mittelst Maschinenkraft betrieben werden und bei denen in der Regel die Fahrgeschwindigkeit von 35 km/Std. nicht überschritten wird. Hierzu gehören auch die Kleinbahnen. Für vollspurige Lokalbahnen, die an Haupt- und Nebenbahnen anschließen, wird empfohlen, sie für den Übergang von Wagen dieser Bahnen einzurichten.

Ähnliche Bestimmungen wie in den Grz. für Lokalbahnen getroffen sind, sind auch für die Haupt- und Nebenbahnen in den technischen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen (s.d.) niedergelegt.

Die letzte Ausgabe der Grz. ist nach den Beschlüssen der Vereinsversammlung vom 3. bis 5. September 1908 zu Amsterdam aufgestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins in Berlin herausgegeben und verlegt.

Die Grz. enthalten 4 Abschnitte: Bau und Unterhaltung der Bahn (allgemeine Bestimmungen, freie Strecke und Stationen), Bau und Unterhaltung der Fahrzeuge (allgemeine Bestimmungen, Lokomotiven, Tender und Wagen) und Sicherungswesen und Betriebsdienst (Bahndienst und Fahrdienst).

Den Bestimmungen sind ein Sachverzeichnis und 6 Anlagen beigegeben über Umgrenzung des lichten Raumes für Vollspurbahnen, Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspurbahnen, Schaulinien zur Bestimmung der kleinsten zulässigen Schenkel- und Nabendurchmesser von Wagen- und Tenderachsen aus Flußstahl, Umgrenzung für Lokomotiven und Tender der Vollspurbahnen, Umgrenzung für Fahrzeuge, Umgrenzung für Wagen der Vollspurbahnen.

Giese.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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