Hilfskassen

Hilfskassen

Hilfskassen (affiliated societies; sociétes de secours mutuel; società de mutuo soccorso), gebräuchliche Bezeichnung für Vereinigungen der Eisenbahnbediensteten sowie andere Einrichtungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung der Mitglieder und ihrer Familienangehörigen bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Unfällen, Arbeitslosigkeit, Sterbefällen, Brand u.s.w. Im engeren Sinne sind H. solche Kassen und Vereinigungen, die den Gesetzen über die freien (eingeschriebenen) H. (Deutschland 1. Juni 1884, Osterreich 16. Juni 1892) unterliegen und im wesentlichen auf Selbsthilfe beruhen. Bei den Staatseisenbahnen entfiel mehr oder weniger der Grund zur Bildung von H., je mehr für die Bediensteten im Verwaltungswege Sorge getragen wurde. Ebenso tritt auch bei Privateisenbahnen das Bedürfnis zur Bildung von H. zurück, nachdem immer mehr durch gesetzliche Vorschriften, insbesondere durch die Kranken-, Invaliden-, Alters- und Unfallversicherungsgesetze im Wege der Errichtung von Zwangsversicherungen die Aufgaben von H. in vollkommener Art erfüllt werden.

Wegen der Allgemeinheit des Begriffs H. finden diese als solche nur vereinzelt den Gegenstand gesetzlicher Regelung. Ein Gesetz über H. besteht u.a. in der Schweiz (Gesetz vom 28. Juni 1889). Diese H. bezwecken die Invaliditäts-, Alters- und Todesversicherung und erstrecken sich vielfach auch auf die Hinterbliebenenfürsorge. Im übrigen erfolgt die gesetzliche Regelung gesondert für die einzelnen Arten der H. (s. Arbeiterversicherung, Hinterbliebenenfürsorge, Krankenfürsorge, Pensionswesen, Spar- und Vorschußkassen, Sterbekassen, Unfallversicherung, Unterstützungskassen).

Hoff.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Hilfskassen [2] — Hilfskassen. Das Deutsche Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen ist durch Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzblatt S. 985), das seinem ganzen Umfang nach am 1. Juni 1912 in Kraft getreten ist, aufgehoben, gleichzeitig… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Hilfskassen — Hilfskassen,   Hilfsvereine, Vereinigungen zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung der Mitglieder im Fall von Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder Tod. Einige Hilfskassen hatten schon Mitte des 19. Jahrhunderts Beitragszwang.… …   Universal-Lexikon

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — (engl. Friendly Societies), Vereinigungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung bei Schädigungen natürlicher Art (Unterstützungskassen); im engern Sinne die freien Krankenkassen. Auf letztere allein bezieht sich nach der Novelle …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ersatzkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als „am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzkassen — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzkrankenkasse — Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die… …   Deutsch Wikipedia

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