Anschläge (Attentate) auf Eisenbahnen

Anschläge (Attentate) auf Eisenbahnen

Anschläge (Attentate) (attempts; attentats; attentati) auf Eisenbahnen, vorsätzliche Handlungen zu dem Zweck, um Bestandteile der Bahnanlagen zu zerstören und letztere unbrauchbar zu machen, ferner sonstige gewalttätige Handlungen, durch die der Betrieb der Bahn gestört oder die persönliche Sicherheit der Reisenden gefährdet werden soll. A. der ersteren Art bestehen im Aufreißen der Schienen, im Sprengen von Brücken und sonstigen Kunstbauten, im Beschädigen von Lokomotiven und Wagen, von Telegraphen- und Signaleinrichtungen, Legen von Steinen und Schwellen auf die Gleise, Schleudern von Steinen, Abfeuern von Schüssen gegen fahrende Züge (Vorfälle letzterer Art sind wohl auch auf Mutwillensakte zurückzuführen) u. dgl.

Zerstörungen des Bahnkörpers oder der sonstigen Bahnanlagen und Eisenbahnbetriebseinrichtungen, wie solche von kriegführenden Parteien als Verteidigungsmittel zur Anwendung gelangen, fallen nicht unter den Begriff der A. A. der erstbezeichneten Art verfolgen zumeist revolutionäre und anarchistische Zwecke und sollen der Lahmlegung der Regierungsgewalt oder insbesondere der Vernichtung von bestimmten politischen Persönlichkeiten, vor allem von Staatsoberhäuptern dienen. In letzterer Hinsicht sind mehrfache Anschläge auf Hofzüge zu erwähnen, die sich in Rußland ereigneten. So erfolgte am 1. Dezember 1879 die glücklicherweise vorzeitige Explosion einer Mine am Bahnhofe in Moskau, wo Zar Alexander II. eintreffen sollte. Am 29. Oktober 1888 entging Zar Alexander III. bei dem bekannten Eisenbahnunfall in Borki, der wohl auch auf einen nihilistischen A. zurückzuführen sein dürfte, nur durch glückliche Zufälligkeiten dem Tode.

Zur Hintanhaltung solcher A. erfolgt in den meisten Staaten zur Zeit des Verkehrs von Hofzügen eine strenge Bewachung der in Betracht kommenden Bahnstrecke durch Militär, Polizei, Gendarmerie. Neuestens kommen derartige A. als Ausartungen auch bei Ausständen von Eisenbahnbediensteten (so bei dem Ausstand der französischen Eisenbahnbediensteten im Jahre 1910 und der englischen im August 1911) vor.

Eine andere Art von A. bilden die leider nicht seltenen Raubattentate, die gewöhnlich in der Weise sich vollziehen, daß die Attentäter den Zug gewaltsam zum Stillstand bringen und die Gepäck-, Güter- und Postwagen oder die Insassen berauben. Derartige Beraubungen kommen häufig auf Präriestrecken der amerikanischen Bahnen vor. Auch auf der sibirischen Eisenbahn ereignen sich öfter Raubanfälle, weshalb vielfach Militärpatrouillen die Züge begleiten.

Der Betrieb der indischen Bahnen hat viel unter den revolutionären A. der einheimischen »Extremen« zu leiden, insbesondere sind die Eisenbahnen in Ostbengalen der Zielpunkt solcher A.

Nicht als A. sind Raubanfälle gegen Reisende in Eisenbahnzügen zu bezeichnen, soferne damit nicht Gewalttätigkeiten gegen letztere selbst verbunden sind.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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