Neigungszeiger

Neigungszeiger

Neigungszeiger (gradient posts; indicateurs de déclivité; indicatore di pendenza). Die Wechselpunkte der Bahnneigung werden durch Zeiger bezeichnet, die von diesen Punkten nach beiden Seiten die Neigung und Länge des dahinter liegenden Bahnabschnitts angeben (s. Abb. 317),

damit Lokomotivführer und Bahnerhaltungsbeamte das Maß der Neigung der einzelnen Streckenteile leicht und sicher erkennen können. Für Neigungswechsel mit geringen Unterschieden, wie namentlich bei Herabminderung der Neigung im Bogen, sowie auf Neben- und Kleinbahnen, bei kleinen Neigungen unter 5 werden N. fortgelassen.

Die N. werden in der Regel rechts der Bahn und so weit von der Bahnachse aufgestellt, daß sie mit keinem Teil in den vorgesehenen Lichtraumquerschnitt hineinragen. Für Hauptbahnen soll daher der geringste Abstand von der Gleisachse 2∙5 m, besser 2∙6 m betragen. Sie bestehen aus Holz- oder Eisenständern (Eisenröhre oder Winkeleisen) von 2–3 m Höhe, die mit dem Erdkörper (Abb. 318) oder Mauerwerk (Abb. 319) fest verbunden werden, und einer weiß gestrichenen Eisentafel, auf der in verschiedener Weise die Neigungsverhältnisse (Bruchform oder ) und die entsprechenden Längen in m entweder nur in schwarzer oder in schwarzer und roter Farbe (Abb. 320) angegeben sind.

Die Tafeln sind dann in die Richtung der Neigung zu stellen, aufwärts für Steigung, abwärts für Gefälle, wagrecht für die Wagrechte in der Fahrtrichtung; sie stehen entweder parallel (Abb. 318 u. 319), senkrecht (Abb. 321, 322) oder unter einem Winkel (30–45°, Abb. 324) zur Bahnachse.

Die Stellung senkrecht zur Bahnachse ist der Stellung parallel dazu vorzuziehen, weil der Lokomotivführer während einer raschen Fahrt auf größere Entfernung und mit längerer Zeitdauer beobachten kann.

Man verwendet auch Tafeln (Abb. 321), auf denen die Richtung der Neigung durch Dreiecke angegeben wird, u.zw. mit der Spitze nach oben für die Steigung, nach unten für das Gefälle in der Fahrtrichtung. Die Wagrechte wird durch ein Rechteck erkenntlich gemacht. Diese Anordnung ist bei ungünstiger Witterung sowie in der Dunkelheit schwer zu erkennen.

Von den Formen Abb. 321 und 322 hat 321 den Vorzug der geringeren Entfernung von der Bahnachse, dagegen den Nachteil, daß das Bild, namentlich wenn beide Tafeln mit Schnee bedeckt sind, undeutlich wird oder gar verschwindet. Es scheint wohl, daß Abb. 322 nach Form und Stellung die günstigste Anordnung darstellt, es empfiehlt sich nur, auch hierbei die Bezeichnungsart in so anzuordnen, wie Abb. 320 zeigt.


Die TV. des VDEV. empfehlen für Hauptbahnen:

»Das Verhältnis und die Länge der Neigungen sind an den Neigungswechseln ersichtlich zu machen« und für Nebenbahnen:

»Das Verhältnis der Neigungen ist an den Enden der Strecken, wo die Verbindungslinie zweier 500 m voneinander entfernter Punkte der Bahn stärker als 6 67 geneigt ist, ersichtlich zu machen«.

Die Betriebsordnung für die Hauptbahnen stellt nur die Bezeichnung der Neigungswechselpunkte als Regel hin.

Dolezalek.

Abb. 317.
Abb. 317.
Abb. 318.
Abb. 318.
Abb. 319.
Abb. 319.
Abb. 320.
Abb. 320.
Abb. 321.
Abb. 321.
Abb. 322.
Abb. 322.
Abb. 323.
Abb. 323.
Abb. 324.
Abb. 324.

http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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