Saison- oder Zeittarife

Saison- oder Zeittarife

Saison- oder Zeittarife sind differentiell gebildete Ausnahmetarife (s. Gütertarife, Bd. V, S. 470), die für bestimmte Abschnitte eines Jahres Frachtermäßigungen vorsehen. Ihr Zweck ist ein verschiedener. Sie wollen ein Gut, das seiner Natur nach eine hohe Fracht nicht vertragen kann, zu einer bestimmten Zeit aber in übergroßen Mengen auf den Markt geworfen wird und für weite Kreise des Volkes eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung hat (namentlich Nahrungsmittel), versand- und absatzfähig machen. Vgl. Rhabarber, der bei Auflieferung vom 15. April bis 30. Juli in Deutschland zu den Sätzen des Spezialtarifs III (sonst Spezialtarif I) verfrachtet wird; Butter, Schmalz und Margarine, die bei Aufgabe als Stückgut in der Zeit vom 1. April bis 30. September in Frachtstücken von höchstens 200 kg Einzelgewicht dem Spezialtarif f. best. Eilgüter in Deutschland zugewiesen sind; für Kartoffeln im Fall der Verwendung als Saatgut wird in Deutschland vom 1. März bis 31. Mai für Frachtstückgut die Fracht für das halbe wirkliche Gewicht nach den Sätzen des Spezialtarifs f. best. Stückgüter berechnet. Hierunter fallen auch die Erleichterungen, die der österreichische Tarif für einzelne Pechsorten und für frisch gesalzene Häute bei der Beförderung in den Wintermonaten zugestanden hat. Die Zeittarife bezwecken auch eine vorteilhafte Ausnutzung der Betriebsmittel, indem sie zu einem Bezug von Zeitgütern, wie Düngemitteln, Kohlen u.s.w. durch Frachtermäßigungen in einer Zeit anreizen, zu der diese Güter eine zweckentsprechende Verwendung in den einzelnen wirtschaftlichen Betrieben noch nicht finden können. Sie wollen so eine bessere Verteilung des Verkehrs und eine Entlastung der einzelnen Wagengattungen zu bestimmten Zeiten erreichen. Große praktische Bedeutung haben Ausnahmetarife für diesen Fall nicht, weil die Ermäßigungen bei den frachtlich in der Regel nicht unerheblich bevorzugten Gütern nicht so groß sein können, daß diese Verbilligung ihren vorzeitigen Bezug, der mit Zinsverlusten, Verminderung des Gutes infolge längerer Lagerung u.s.w. verbunden ist, für die Beteiligten auch wirklich wirtschaftlich macht. Zeittarife verdanken ihre Entstehung auch reinen Wettbewerbsrücksichten gegen die Wasserstraßen; von besonderem praktischen Wert sind sie hier kaum gewesen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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