Ausfuhrtarife

Ausfuhrtarife

Ausfuhrtarife (export-tariff; tarif d'exportation; tariffa di esportazione) sind Tarife (lokale, bzw. direkte) mit ermäßigten Sätzen, die zur Begünstigung des Exports eines Staates für die Beförderung bestimmter Artikel nach dem Auslande erstellt werden.

A. werden häufig unter der allgemeinen Bezeichnung von Ausnahmetarifen eingeführt und charakterisieren sich öfters dadurch, daß sie in einer bestimmten Relation nur nach einer Richtung (also nicht in der Gegenrichtung) gewährt werden. Gewisse Ausfuhrgüter genießen schon laut Lokaltarif bei Aufgabe nach dem Ausland günstigere Transportbedingungen s. Auslandsverkehr.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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  • Ausfuhrtarife — Ausfuhrtarife, s. Eisenbahntarife …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Gütertarife — (goods tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Rückvergütungstarif — im weiteren Sinn ist jeder Tarif, der unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der für das Gut allgemein zur Erhebung kommenden Fracht vergütet. Das Verkehrsleben gestattet vielfach nicht sofort bei Aufgabe des Gutes die Erfüllung aller… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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