Drahtzugleitungen

Drahtzugleitungen

Drahtzugleitungen (wire lines; transmissions par fil; trasmissioni a filo metallico) werden zur Übertragung der Bewegung von Winden, Kurbeln oder Stellhebeln auf den Antrieb von Schranken, Signalen, Weichen, Riegeln, Gleissperren u. dgl. verwendet. Die Verbindung zwischen der Stellvorrichtung und dem Antrieb kann durch einen einfachen oder einen doppelten Drahtzug hergestellt werden. Bei dem einfachen Drahtzug wird die zwischen der Stellvorrichtung und dem Antrieb vorhandene Leitung durch Umdrehen der Winde oder durch Umlegen der Kurbel oder des Stellhebels abwechselnd angezogen und nachgelassen. Dabei ist die Bewegungsübertragung auf den Antrieb nur in der Richtung, in der der Draht gezogen wird, zwangläufig. Die Bewegung in der anderen Richtung, beim Nachlassen des Drahtes, muß durch das Gewicht der vom Antrieb bewegten Vorrichtung (Schrankenbaum, Signalflügel) oder durch ein besonderes Rückstellgewicht herbeigeführt werden. Bei dem Doppeldrahtzug wird eine geschlossene Leitungsschleife gebildet, mit der die Stellvorrichtung fest verbunden ist. Bei dem Umlegen der Stellvorrichtung wird der ihrer Bewegungsrichtung folgende Teil der Drahtleitung gezogen, der in entgegengesetzter Richtung sich bewegende Teil des Drahtzuges nachgelassen. Der Draht, der beim Umlegen der Stellvorrichtung nach der einen Seite »Zugdraht« war, wird daher beim Umlegen der Stellvorrichtung nach der anderen Seite »Nachlaßdraht«. Der »Zugdraht« überträgt die Bewegung der Stellvorrichtung auf den Antrieb. Die Bewegungsübertragung ist daher bei dem doppelten Drahtzug in beiden Richtungen zwangläufig. Für die Signal- und Weichenstellung wird bei den deutschen und österreichischen Bahnen fast ausschließlich der doppelte Drahtzug verwendet. Auf anderen Bahnen, insbesondere auch auf englischen und französischen, findet man für die Signalstellung vielfach den einfachen Drahtzug.

Die D. werden aus Stahldraht von 3–5 mm Durchmesser hergestellt. Bei den preußischhessischen Staatseisenbahnen ist für Signalleitungen 4 mm starker, für die Weichen- und Riegelleitungen 5 mm starker verzinkter Tiegelgußstahldraht von mindestens 100 kg Zugfestigkeit vorgeschrieben. Für scharfe Richtungswechsel in der Leitung ist dieser Draht nicht geeignet. Bei Ablenkungen von mehr als 3–50, vor allem aber bei dem Anschluß der Leitung an die Scheiben und Rollen der Stellvorrichtungen und Antriebe werden daher Drahtseile oder zuweilen auch Ketten in die Drahtleitungen eingeschaltet. Die Verbindungsstellen zwischen Drahtseil und Draht werden mit verzinktem weichen Bindedraht umwickelt und dann verlötet.

Die Drahtzüge erreichen bei Weichenleitungen eine Länge von 350–400 m, bei Riegelleitungen eine solche von etwa 500 m und bei Signalleitungen eine Länge bis zu 1500 m. Sie werden oberirdisch oder unterirdisch auf Führungsrollen gelagert, die in Abständen von 10–15 m an Pfosten oder Lagerböcken befestigt sind.

Zur richtigen Einstellung der in die Drahtzüge eingeschalteten Vorrichtungen dienen Spannschrauben. Durch Spannwerke (s.d.) mit Spanngewichten werden die durch Wärmewechsel und sonstige Umstände in der Leitung auftretenden Spannungsänderungen ausgeglichen. (Über die baulichen Einzelheiten s. Stellwerke.)

Hoogen.


http://www.zeno.org/Roell-1912. 1912–1923.

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